Hinweis zur Vertretungsbefugnis
Diese Angaben dienen lediglich der Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für eine rechtsgültige Vertretung empfiehlt es sich, professionellen Rat einzuholen oder einen spezialisierten Experten zu konsultieren.
Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung und sollte an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.
Vollmacht für die Betreuung von Kindern bei Abwesenheit der Eltern (Beispiel)
Vollmachtgeber/in (Elternteil 1):
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1980
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: 1234 5678 9012
Vollmachtgeber/in (Elternteil 2, falls vorhanden):
Name: Maria Musterfrau
Geburtsdatum: 15.05.1982
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: 9876 5432 1098
Bevollmächtigte Person:
Name: Anna Beispiel
Geburtsdatum: 10.10.1990
Anschrift: Beispielweg 5, 12345 Musterstadt
Beziehung zum Kind: Tante
Personalausweis-Nr.: 4567 8901 2345
Kind/er:
Name: Kinder Beispiel
Geburtsdatum: 20.08.2015
Wohnanschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Umfang der Vollmacht:
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, während der Abwesenheit der Eltern alle notwendigen Entscheidungen für das oben genannte Kind zu treffen. Dazu zählen insbesondere:
- Vertretung in medizinischen Notfällen (z. B. Arztbesuche, Einwilligungen zu Behandlungen)
- Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Schule, Kindergarten oder Betreuungseinrichtungen
- Entgegennahme von Mitteilungen oder Unterlagen
- Betreuung im Alltag, z. B. bei Freizeitaktivitäten, Übernachtungen, Transport
Gültigkeitszeitraum:
Die Vollmacht ist gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2024 oder bis zum schriftlichen Widerruf durch die Eltern.
Die Eltern versichern, dass die bevollmächtigte Person das volle Vertrauen genießt und in der Lage ist, die Verantwortung im oben genannten Umfang zu übernehmen.
Ausgestellt in Musterstadt, am 15.05.2024
Unterschrift Elternteil 1
Unterschrift Elternteil 2 (falls vorhanden)
Unterschrift der bevollmächtigten Person
