Wichtiger Hinweis
Diese Information dient ausschließlich zur Orientierung bei privaten Regelungen zum Unterhalt für das gemeinsame Kind. Für rechtlich verbindliche Fragen empfiehlt es sich, eine qualifizierte Fachkraft im Familienrecht zu konsultieren.
Dieses Beispiel dient nur zu illustrativen Zwecken; die Formulierungen sollten individuell angepasst werden.
Mustervereinbarung zu Unterhalt und Betreuung nach Privatregeln
Unterhaltspflichtiger Elternteil:
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1980
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: 1234567890
Kind:
Name: Anna Mustermann
Geburtsdatum: 15.03.2010
Wohnanschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Betreuungsperson:
Name: Lisa Schmidt
Geburtsdatum: 20.07.1985
Anschrift: Beispielweg 5, 12345 Musterstadt
Beziehung zum Kind: Tante
Personalausweis-Nr.: 0987654321
Regeln für Betreuung und Unterhalt:
Die Betreuungsperson ist berechtigt, im Rahmen der Privatvereinbarung mit den Eltern Entscheidungen hinsichtlich der Betreuung, Erziehung, Freizeitgestaltung sowie des Unterhalts für das Kind zu treffen. Dabei gelten folgende spezifische Regeln:
- Festlegung des monatlichen Unterhaltsbetrages in Höhe von 200 €
- Verantwortung für die Organisation der Schulferienplanung
- Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen im Rahmen der Privatvereinbarung
- Kommunikation mit Schulen und Betreuungseinrichtungen entsprechend den privaten Absprachen
Gültigkeitszeitraum:
Diese Vereinbarung gilt ab dem 01.09.2024 bis zum 31.08.2025 oder bis schriftlich von beiden Elternteilen widerrufen.
Die Eltern bestätigen, dass die Betreuungsperson in der Lage ist, die vereinbarten Verantwortlichkeiten gemäß dieser Privatregel zu übernehmen.
Ausgestellt in Musterstadt, am 01.09.2024
Max Mustermann
Lisa Schmidt
Anna Mustermann
